Arbeitssicherheit

Im Detail

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre wiederkehrenden Arbeitsschritte in der Instandhaltung oder im Betrieb sicherheitstechnisch und wirtschaftlich Bewerten und Optimieren.
Gemeinsam schaffen wir Rechtssicherheit bei den Fragen:
– Wann war die letzte Unterweisung?
– Haben Sie eine Gefährdungsbeurteilung?
– Wie sieht der Arbeitsablauf der letzten 30 Tage aus?

Meine sicherheitstechnische Betrachtung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der  BETRIEBLICHEN Besonderheiten des zu betreuenden Unternehmens. Aus diesem Grund beschränkt sich meine Arbeit als Sicherheitsfachkraft auf Betriebe oder Projekte, bei denen ich mein sicherheitstechnisches und bautechnisches Wissen einbringen kann.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit bin ich über die Berufsgenossenschaft seit 2009 geprüft und zugelassen. Im Bereich der Arbeitssicherheit arbeite ich nicht als Sachverständiger.

Leistungsumfang

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV- Vorschrift 2
  • Beratung des Unternehmens und der Führungskräfte zur rechtssicheren Umsetzung Ihrer Organisationsverantwortung im Arbeitsschutz
  • Erstellen von ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG oder BetrSichV
  • Betrachtung der einzelnen Arbeitsschritte nach TRGS 1112
  • Arbeitsablaufbeschreibungen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Mitarbeiterunterweisungen
  • Unterstützen der betrieblichen Sicherheitsfachkraft